Hohe Geldstrafe für rechtsextremen Videoblogger
Die KZ-Gedenkstätte Dachau begrüßt das Urteil des Landgerichts München II am 27. November 2020 im Berufungsprozess gegen den rechtsextremen Videoblogger Nikolai Nerling. Die Kammer des Landgerichts verurteilte Nerling zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 40 Euro und bestätigte damit im Wesentlichen das Urteil des Amtsgerichts Dachau vom Dezember 2019.
„Ich bin wirklich froh, dass auch das Landgericht München II die Verharmlosung bzw. Leugnung des Nationalsozialismus auf dem Gelände der KZ-Gedenkstätte Dachau als völlig inakzeptabel betrachtet. Den Referenten, Mitarbeitern und Schülern, die hier als Zeugen ausgesagt und zu einer Verurteilung beigetragen haben, danke ich sehr herzlich!“, kommentiert die Leiterin der KZ-Gedenkstätte Dachau Gabriele Hammermann die Entscheidung des Landgerichts.
Ebenfalls in diesem Sinn äußert sich der Direktor der Stiftung Bayerische Gedenkstätten und Vizepräsident des Bayerischen Landtags Karl Freller: „Mit dem heutigen Urteil wurde ein eindeutiges Zeichen gesetzt. Die Leugnung von Nazi-Verbrechen, Hass und Verachtung dürfen in unserer Gesellschaft keine Chance haben. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der KZ-Gedenkstätte Dachau danke ich ausdrücklich für ihr entschiedenes Vorgehen!“
Der Berufungsprozess vor dem Landgericht München II fand statt, da Nikolai Nerling gegen ein Urteil des Amtsgerichts Dachau Berufung eingelegt hatte. Amtsrichter Lukas Neubeck hatte ihn im Dezember 2019 wegen Leugnung des Holocausts und Hausfriedensbruch zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen, insgesamt 10800 Euro, verurteilt. Diesem Gerichtsverfahren vorausgegangen war ein Versuch Nerlings, im Februar 2019 in der KZ- Gedenkstätte Dachau ein Video gegen den von ihm so genannten „Schuldkult“ zu drehen. In diesem Zusammenhang hatte sich Nerling einer Schulklasse gegenüber verharmlosend und relativierend zu den im KZ Dachau begangenen Verbrechen geäußert. Eine Referentinerkannte den sich selbst als „Volkslehrer“ bezeichnenden rechtsextremen Videofilmer und informierte die Verwaltung der KZ-Gedenkstätte. Mitarbeiter der Gedenkstätte verwiesen